Schulpartner

 

Schulgemeinschaftsausschuss (SGA)

Der Schulgemeinschaftsausschuss setzt sich aus je drei VertreterInnen der SchülerInnen, Eltern und LehrerInnen zusammen, den Vorsitz führt der Direktor. Jeweils drei StellvertreterInnen dürfen anwesend sein und mitdiskutieren. Abstimmen dürfen nur jeweils drei VertreterInnen der SchulpartnerInnen. Für den SGA als beratendes Organ und entscheidendes Organ gelten die gleichen Vorschriften wie für sonstige behördliche Organe. Die Mitglieder des SGA unterliegen daher sowohl der Amtsverschwiegenheit als auch der Verantwortung für ihre Entscheidungen. Bei Abstimmungen gibt es keine Stimmenthaltung. 

 

Schülerinnen und Schüler

Die SchülerInnen-Vertretung der Unter- und Oberstufen-SchülerInnen wird jedes Schuljahr im Oktober neu gewählt.
Die SchülerInnen-Vertretung informiert die Schülerinnen und Schüler über unsere Moodle-Plattform.

 

Eltern

Elternverein
Informationen der Schule an Eltern und SchülerInnen (SchülerIn muss eingeloggt sein)

 

Lehrerinnen und Lehrer

Dienststellenausschuss - besondere Funktionen - Sprechstunden

 

Schulärztin - Schulpsychologin - Schulsanitäter/innen

Dienstzeiten und Erreichbarkeit

 

Verwaltung

Direktion - Administration - Sekretariat